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VDMA: Vertragskontrolle als Standortnachteil – jetzt ist der Gesetzgeber gefragt

17.12.2009 - Die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) über Verträge zwischen Unternehmen müssen dringend reformiert werden. Das Aushandeln von individuellen Vereinbarungen muss erleichtert und der zwischenunternehmerische Geschäftsverkehr deutlicher von reinen Verbraucherverträgen differenziert werden. Andernfalls geht die "Flucht aus dem deutschen Recht" weiter.

Deutschland droht dann, im internationalen Wettbewerb der Rechtsordnungen ins Hintertreffen zu geraten - mit weitreichenden Konsequenzen für die gesamte Wirtschaft.

Das war die überwiegend geäußerte Forderung unter den rund 120 Teilnehmern eines Expertendialogs zum AGB-Recht in Heidelberg, der die Fortentwicklung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und die Förderung des Rechtsstandortes Deutschland zum Thema hatte. Zu der Veranstaltung hatten die Universität Heidelberg, der Baden-Württembergische Justizminister Ulrich Goll (FDP) und die Initiative zur Fortentwicklung des AGB-Rechts geladen, die von Wirtschaftsverbänden - BDI, DIHK, VDMA und ZVEI - sowie Anwaltskanzleien ins Leben gerufen wurde.
Unverzichtbare Vertragsklauseln kaum noch vereinbar

Thema der Konferenz, auf der Vertreter von Justiz, Wissenschaft, Politik, Wirtschaft und Anwaltschaft diskutierten, war die derzeitige, für Unternehmen höchst unbefriedigende Rechtslage zur gerichtlichen Inhaltskontrolle ihrer Verträge. Die strenge Kontrolle, die ursprünglich nur zum Schutz von Verbrauchern vor Nachteilen im "Kleingedruckten" konzipiert war, wird von den Gerichten inzwischen in nahezu gleichem Ausmaß auf Verträge zwischen Unternehmen angewendet. „In der Konsequenz bedeutet diese Rechtsprechung, dass unverzichtbare Vertragsklauseln, insbesondere die existenziell wichtigen Klauseln zur Haftungsbegrenzung für Vermögensfolgeschäden, auf der Grundlage des deutschen Rechts von den Unternehmen nicht mehr rechtssicher vereinbart werden können," so die Verbandsjustiziare Mathias Scherer (ZVEI) und Christian Steinberger (VDMA). Auch Individualvereinbarungen sind in der Regel kein gangbarer Ausweg für die Unternehmen, da solche nach den von der Rechtsprechung entwickelten hohen Anforderungen an ein individuelles „Aushandeln" in der Praxis kaum realisierbar sind.

Die Chancen für eine Änderung der bisherigen Rechtsprechung stehen allerdings schlecht. Nach Einschätzung der Konferenzteilnehmer wird es mittelfristig wohl keinen grundlegenden Wechsel in der höchstrichterlichen Rechtsprechung zum AGB-Recht geben, wenn nicht der Gesetzgeber hierfür zumindest einen kleinen Anstoß gibt. In der Konferenz wurden sodann erste Formulierungen für die dafür erforderlichen Gesetzesänderungen im BGB diskutiert.
Anwendbare Zivilrechtsordnung schaffen

Baden-Württembergs Justizminister Ulrich Goll betonte in seinem Redebeitrag: "Um Standortnachteile zu vermeiden, muss es unser Bestreben sein, in Deutschland eine Zivilrechtsordnung zu schaffen und zu erhalten, die von hier ansässigen Unternehmen auch angenommen und gerne angewendet wird." Die Landesregierung Baden-Württemberg sei sehr daran interessiert, die rechtlichen Rahmenbedingungen für die wirtschaftliche Tätigkeit der Unternehmen im Land so auszugestalten, dass Standortnachteile im internationalen Geschäftsverkehr nach Möglichkeit vermieden würden und werde die einem Bundesland gegebenen Möglichkeiten zur Verbesserung der Rechtslage nutzen.

Auch Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) zeigte sich in einem schriftlichen Grußwort offen für die geäußerte Problematik: "Die AGB-Kontrolle im Unternehmensverkehr darf nicht dazu führen, dass die rechtlichen Gestaltungsspielräume für Unternehmen übermäßig eingeschränkt werden." Das Vertragsrecht, einschließlich des AGB-Rechts, müsse "die Vertragsbeziehungen zwischen Unternehmen verlässlich und rechtssicher regeln, ihnen aber auch immer die Freiheit lassen, ihre Rechtsbeziehungen weitgehend nach eigenen Bedürfnissen durch vertragliche Vereinbarungen zu gestalten".







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